Wohnriester
Eugenia am 14:04 Uhr 28.12.2011 :
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Mariethres am 22:09 Uhr 26.12.2011 :
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Karina am 18:40 Uhr 24.12.2011 :
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Edwin am 06:15 Uhr 24.12.2011 :
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Bärbel am 20:09 Uhr 08.12.2011 :
neue Ideen braucht das Land
von ürüncü
Zwar ist die Erkenntnis über die sinkenden Versorgungsleistungen im Alter vorhanden, jedoch sehen sich nur die Wenigsten ihr finanzielles Einkommen im Alter am Existenzminimum, so die zahlreichen Studien.
Die Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente oder Basis-Rente handelt es sich um eine private, also freiwillige Altersvorsorge. Der Name ist auf die Rentenversicherungsreform vom Ökonom Bert Rürup zurückzuführen.
Im Leistungsumfang ist die Basis-Rente sehr stark an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Auch erlaubt diese kein Kapitalwahlrecht, das heißt der Sparer kann nicht über die gesamte Versicherungssumme in einem Betrag verfügen. Sie wird in monatlichen Beträgen, frühestens jedoch nach dem 60-en Lebensjahr, ausgezahlt. Des Weiteren kann die Basis-Rente nicht beliehen, vererbt, übertragen oder verschenkt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das angesparte Kapital zur Rentenzwecken verwendet wird.
Im Rahmen des gesetzlichen förderfähigen Höchstbetrages können die Beiträge zur Basis-Rente steuerlich geltend gemacht werden. So beträgt der förderfähige Höchstbetrag für Alleinstehende 20.000 Euro pro Jahr und für Verheiratete 40.000 Euro pro Jahr. Dabei steigt der Prozentsatz um 2 Prozent pro Jahr. Das heißt, Beiträge werden 2011 zu 70 Prozent und ab 2025 zu 100 Prozent begünstigt. Je höher der persönliche Steuersatz, desto mehr profitiert der Sparer von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Besonders für Freiberufler und Selbständige ist es die einzige Möglichkeit, den Staat für die Altersvorsorge mit einzubeziehen, Tagesgeld hilft dann meist nicht mehr. Dabei ist das eingezahlte Kapital Hartz4 geschützt, das heißt, das Arbeitsamt darf, im Falle einer Arbeitslosigkeit, nicht auf das ersparte Kapital zugreifen.
Wohnriester
Seit 2008 kann die Riester-Förderung auch die die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden. Dabei kann man zur Finanzierung einer Immobilie ein zertifiziertes Darlehen in Form von Wohnriester nutzen. Die Tilgungszahlungen werden staatlich, vergleichbar mit Riester-Vertrag, gefördert. Das Darlehen ist spätestens zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen.
Zudem können die Sparer für neu erworbene Immobilie Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen und zur Finanzierung nutzen. Die Höhe des entnommenen Kapitals ist dabei unbegrenzt.
Weiter unterstützt den Sparer der Staat mit der Riester-Zulage beim Bausparen, eine gute Geldanlage. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Finanzierung einer Immobilie langfristig geplant ist. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person. Kinder erhalten eine Kinder-Zulage in Höhe von 185 Euro. Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro.


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