05.01.2012

Die geeignete Risikolebensversicherung

von pia

Für wen eignet sich eigentlich der Abschluss einer Risikolebensversicherung? Diese Frage stellen sich immer mehr Verbraucher, die ihre vorhandenen oder noch gewünschten Versicherungen überprüfen. Da Risikolebensversicherungen eine Versicherungsform sind, die es bereits seit Jahren am Markt gibt, Fragen sich immer mehr Kunden, ob es sich hierbei noch um eine geeignete Risikolebensversicherung handelt. Doch genau das ist wohl der Grund, warum diese Versicherungen seit vielen Jahren so beliebt sind. Zwar gibt es mittlerweile eine Vielzahl von neuen Versicherungsformen für die Kapitalvorsorge, doch in der finanziellen Absicherung für den Todesfall ist und bleibt die Risikolebensversicherung die einzig sinnvolle Variante.

Hinterbliebenenschutz mithilfe der Risikolebensversicherung!

Glueck Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine reine Risikoabsicherung. Spricht man im Versicherungswesen von einer Risikovorsorge, so sichert sich der Versicherte hinsichtlich eines Risikos ab. In diesem Fall handelt es sich um das Todesfallrisiko. Tritt dieser ein, so erhält die bezugsberechtigte Person eine Versicherungsleistung von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Kommt es während der Vertragsdauer nicht zum Ableben, so erhält auch niemand eine Leistung zurück. Im ersten Moment denken hierbei viele, dass dies dann wohl nicht die richtige Versicherung ist, da keine Beiträge zurückerstattet werden, doch die Höhe der Beiträge macht alles wett. Im Vergleich so kapitalbildenden Lebensversicherungen sind die Beiträge für die Risikolebensversicherungen sehr gering und können sogar nur jährlich gezahlt werden. Die Absicherung im Todesfall hingegen ist im Verhältnis sehr hoch, sodass die Familie einen großen finanziellen Schutz hat.

Wer bekommt das Geld im Todesfall?

In jeder Risikolebensversicherung kann eine bezugsberechtigte Person eingetragen werden. Hierbei handelt es sich auch um eine widerrufliche Angabe, was bedeutet, dass der Name jederzeit geändert werden kann. Wird mit Vertragsabschluss keine namentliche Vereinbarung getroffen, so erhalten die gesetzlichen Erben die Versicherungsleistung. Besonders bei nicht verheirateten Paaren sollte jedoch der Partner als bezugsberechtigte Person eingetragen werden, sodass dieser im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Wann sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Spätestens mit der Aufnahme von einem Darlehen für die Familie sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Aber auch davor sollte man sich mit dieser Frage beschäftigen. Da eine Familie auch ohne Schulden meist von einem Haupteinkommen lebt, sollte dieses im Todesfall abgesichert werden. Hierbei hilft die Versicherungssumme, sodass die Hinterbliebenen trotz des schmerzlichen Verlustes, finanziell sorgenfrei leben können. Da die Beiträge sich auch nach dem Eintrittsalter richten, sollte die Devise lauten: je früher, desto besser.

Schlagworte
Todesfall, Risikolebensversicherung,

Kommentare

12:35 Uhr 18.4.2012

Andrzej

Sehr sehr interessante Artikel zu einem spannenden Thema. Hat mich auf jeden Fall weitergebracht.

11:26 Uhr 16.4.2012

Karina

Leute, ich komme garantiert bald wieder auf diese wunderbare Seite

08:04 Uhr 16.4.2012

ahmet

Hier komme ich immer gerne auf die Seite, immer wieder was Neues

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