20.10.2011

Riester Rente

von Gunther

Aufgrund der immer schlechter werdenden Aussichten bezüglich der gesetzlichen Rente wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Der Staat unterstützt einen dabei, indem er mit staatlichen Förderungen dieser private Altersvorsorge attraktiver macht. So gibt es mit der Riester Rente gleich eine zweifache Förderung in Form der jährlichen Zulage und auch einer enormen Steuerförderung. Förderberechtigt sind bei der Riester Rente all diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören zum Beispiel alle Angestellte und Arbeiter sowie Eltern in Erziehungszeit und auch Empfänger von Arbeitslosengeld. Zusätzlich können alle die Riesterförderung in Anspruch nehmen, deren Ehegatte zu den oben genannten Berechtigten gehört. Die staatliche Zulage beträgt jährlich 154 Euro als grundzulage für jeden Sparer sowie 185 Euro Kinderzulage für jedes Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren worden sind, erhält man sogar eine Zulage von 300 Euro. Bei diesen Beträgen handelt es sich um maximale Zulagen, die man genau dann jedes Jahr erhält, wenn man als eigenen Beitrag 4 % seines Vorjahreseinkommens in die Riester Rente einzahlt. Ist die Eigenleistung geringer, werden die Zulagen dementsprechend anteilig gekürzt. Um die Beiträge steuerlich zu 100 % geltend machen zu können, muss man diese in der Einkommensteuererklärung an der dafür vorgesehen Stelle angeben.

Schlagworte
Rente, Zulage, Riester,

Kommentare

18:40 Uhr 24.12.2011

Karina

Super Leistung. Andere sollten sich ein Beispiel an euch nehmen. Keep it up, guys!

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